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1.

Die bei der Fa. H.W.G. Service bestellten Waren/Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der besagten Firma.

2.

Für die Aufmaßnahme/Besichtigung/Erstellung von Kostenvoranschlägen berechnen wir eine Aufwandsentschädigung ab  € 35.- €,  die wir bei Auftragserteilung auf den Rechnungsendbetrag in voller Höhe gutschreiben!
Bei Jahresverträgen wird die Gebühr am Jahresende (Vertragsende) bzw. im Vertrag des Folgejahres gutgeschrieben.

2.1

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach Aufwand und Entfernung zum Kunden!

Die Aufwandsentschädigung ist vor Ort und vor der Besichtigung/Aufmaßnahme vom Kunden gegen Quittung und in BAR zu entrichten.

3.

Der Wegfall der Aufwandsentschädigung ist eine freiwillige Leistung der Fa. H.W.G. Service und wird im Einzelfall vor Ort entschieden!

4.

Wird ein Auftrag "sofort" bei der Besichtigung an die Fa. H.W.G. Service vergeben, entfällt die Aufwandsentschädigung!

5.

Tritt der Kunde innerhalb einer Frist von 5 Werktagen (Samstag ist auch als Werktag anzurechnen) schriftlich - zur Einhaltung  der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel) oder Datum der Mail - vom Vertrag zurück, erheben wir die Aufwandsentschädigung zzgl. einer Gebühr über bisherige Leistungen, die unverzüglich (binnen 3 Werktagen - ohne Samstag) und ohne Abzug zu zahlen sind!

Die Zahlung erfolgt auf angegebenes Konto oder wie persönlich abgesprochen!

6.

Rechnungen sind nach Erhalt und/oder spätestens 7 Werktage nach Erhalt ohne Abzug auf unser angegebenes Konto zu überweisen!
Eine andere Zahlungsweise wird nur akzeptiert, wenn vorab besprochen!

6.1

Die Fa. H.W.G. Service besteht auf  Vorauszahlung der kompletten Materialkosten und der Hälfte der Lohnkosten vor Arbeitsantritt. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeit (des Auftrages). Die Zahlung erfolgt wie in Punkt 6 beschrieben oder in Bar gegen Quittung. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für Stammkunden und nach vorheriger Absprache. Die getroffene Absprache ist gegebenenfalls schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien zu unterschreiben.

7.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele entstehen Verwaltungs- und Mahnkosten!
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach Höhe der Rechnungsendsumme!

8.

Wenn der Kunde von einem bereits erteilten Auftrag zurücktritt, muss dies in jedem Fall schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) erfolgen. Die Frist beträgt 5 Tage nach der Auftragserteilung!!!
Es gilt der Poststempel bzw. das Absendedatum bei Fax oder Mail!
Die Angabe von Gründen ist nicht gefordert.

Nach der oben genannten Rücktrittsfrist vom Auftrag kann der Kunde vom gegebenen Auftrag nicht mehr zurücktreten (weder schriftlich noch mündlich).

Ein gebührenpflichtiger Rücktritt vom gegebenen Auftrag ist auf Basis der Kulanz und nach vorheriger Absprache möglich.

8.1

Tritt ein Kunde von einem bereits erteilten Auftrag zurück, sind alle bis zum Rücktritt entstandenen Kosten zu geleisteten Arbeiten, deren Vorbereitung, An- und Abfahrten, bereits bestellte und gelieferte Ware und/oder Material sowie sonstige entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen und werden ohne Abzug in Rechnung gestellt!

9.

Für den von uns angebotenen "Notdienst" entfallen gesonderte Kosten/Gebühren, diese obliegen der Regelung zum Nachtdienst. Es wird nach Tages- bzw. Nachtzeit prozentual gerechnet (Aufschlag).

Es fallen in jedem Fall Anfahrtskosten an!

10.

Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.

Die Anerkenntnis unserer Allgemeinen Geschhäftsbedingungen hat auch in vollem Umfang Gültigkeit bei mündlich geschlossenen Verträgen.

Entstehen durch Störungen im Arbeitsablauf jeglicher Art, die dem Kunden zuzuschreiben sind, Zusatzkosten (Material) oder Arbeitsmehraufwand (Arbeitsstunden), sind diese Kosten in vollem Umfang vom Kunden zu tragen.

Störungen können zum Beispiel sein: Einmischen in Arbeitsvorgänge, Erteilen von Aufgaben, die nicht dem Vertrags- oder Auftragsinhalt entsprechen, ständiges Ablenken der Mitarbeiter durch Gespräche und ähnliches.

11.

Bei reibungslosem Ablauf der Arbeit und des Auftrages gilt die gesetzlich vorgeschriebene Verteuerungsgrenze von 15% auf die Endsumme des Kostenvoranschlages (gilt für Zusatzstunden, Materialmehraufwand).

12.

Vom Kunden festgestellte Mängel sind spätestens 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten der Firma H.W.G. Service "schriftlich" anzuzeigen.
Nach Prüfung (nur mit Termin) der angezeigten Mängel werden bei positiver Prüfung zu Gunsten des Kunden die ausgeführten Arbeiten nachgebessert.
Nach Ablauf der Frist können keine Mängel mehr angezeigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde nach Verstreichen der Frist die Arbeiten wie geleistet anerkennt.

Eine Regelung auf Basis der Kualnz ist nicht ausgeschlossen.


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Eine Anmeldung für Links können Sie über unser Kontaktformular tätigen. Über Kosten und/oder Gebühren bitten wir Sie, sich persönlich oder per Mail (Kontaktformular) mit uns in Verbindung zu setzen!

Wenn Sie einen Verstoß gegen die oben genannten Regeln feststellen, wenden Sie sich bitte an:

hwgs-homepage@arcor.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Danke

Bei Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten Sie bitte Ihre Fragen an uns persönlich unter der Rufnummer 040 / 641 13 95 in der Zeit von Montag - Samstag in der Zeit von 06:00h - 08:00h und ca. 18:00h - 22:00h.

Sie können uns auch anschreiben unter folgenden Adressen:

Fa. H.W.G. Service
Ralf H. Brinkmann
Tondernstraße 48
22049 Hamburg

E-Mail: info@hwgs-rabri.de

oder Sie senden ein Fax an:

03222 / 37 98 716

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen!

 
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